Ltd. Zweigniederlassung (DE)
Eine Limited Company (kurz „Ltd.“) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und nahezu identisch mit der GmbH in Deutschland. Die Gründung und Führung einer Ltd. ist in Irland jedoch weitaus einfacher, unkomplizierter und verschlingt nur einen Bruchteil der Kosten im Vergleich zur deutschen GmbH.
Um in Deutschland mit einer Ltd. wie die GmbH tätig werden zu können, muss die Ltd. als „Zweigniederlassung“ (selbständige Niederlassung) ins Handelsregister eingetragen werden. Die Handelsregistereintragung ist Pflicht und bei Nichterfüllung kann durch das Registergericht ein Zwangsgeld verhängt werden.
Zur Gründung einer Ltd. wird nur einen Gesellschafter (Shareholder), einen Geschäftsführer (Director) und einen Verwaltungssekretär (Company Secretary) benötigt. Beide Funktionen können durch eine oder mehrere Personen bekleidet werden. Die Funktionäre können auch ausländische Staatsangehörige sein, müssen jedoch ihren ständigen Wohnsitz innerhalb des EEA-Raums haben. Das Stammkapital der Ltd. kann frei gewählt werden und ist ab 1,- EUR möglich. Das Stammkapital muss nicht eingezahlt werden.
Leistungsübersicht
Das Komplett-Paket beinhaltet alle wichtigen Leistungen:
Folgende Unterlagen werden im Original übergeben:
Ihre Vorteile
Folgejahr
Folgende Kosten entstehen im Folgejahr:
Komplettpreis ab dem 2. Jahr: 580,- EUR
Unsere Konto-Lösungen: