Ltd. & Co. KG (DE)
Die Ltd. & Co. KG ist die ideale Gesellschaftsform, wenn es darum geht die Haftung der eigenen Firma auf ein Minimum zu begrenzen, Steuern zu sparen und jederzeit Privatentnahmen tätigen zu können. Die Ltd. & Co. KG ist das gleiche Konstrukt wie die GmbH & Co. KG, nur dass man anstatt der „teuren GmbH“ die preisgünstige Ltd. als haftenden Mantel einsetzt.
Bei der Ltd. & Co. KG werden insgesamt zwei Firmen gegründet. Die Ltd. ist dabei der Komplementär, also der Vollhafter der Firma und der Kommanditist, auch Teilhafter genannt, sind Sie als Einzelperson. Der Vorteil, der hieraus entsteht ist, dass Sie als Kapitalgesellschaft voll haftungsbeschränkt sind (Ltd.), aber als Privatperson (KG) handeln und versteuern können, welches ein erheblicher Vorteil gegenüber der GmbH / Ltd. als Kapitalgesellschaft ist.
Um dies noch einmal zu verdeutlichen:
Bei einer Ltd./GmbH versteuern Sie zum Jahresende zuerst den Gewinn der Gesellschaft als juristische Person mit der Körperschaftssteuer. Erst dann können Sie sich als Gesellschafter den Gewinn ausschütten, was Sie wiederum versteuern müssen mit der Einkommenssteuer. Bei der Ltd. & Co. KG zahlen Sie nur einmal Steuern, nämlich die Einkommenssteuer als Privatperson. Viele Unternehmer wissen dieses nicht und zahlen Steuern, wo keine Steuern gezahlt werden müssten.
Ein weiterer Vorteil ist, dass es bei der Ltd. & Co. KG im Gegensatz zur Ltd./GmbH möglich ist, jederzeit auf das Vermögen der Gesellschaft zuzugreifen und sich dieses auch rechtmäßig als Privatentnahme auszubezahlen. Bei der Ltd./GmbH sind Privatentnahmen aus der Firma rechtlich nicht gestattet und Ausschüttungen können nur nach Abschluss eines jeweiligen Geschäftsjahres getätigt werden.
Die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG war und ist bereits in Deutschland eine verbreitete Gesellschaftsform. Der Haken bisher war nur, dass die Gründer mit Kosten von insgesamt bis zu 30.000,- EUR rechnen mussten. Hier sind vor allem die Kosten des Stammkapitals von 25.000,- EUR der GmbH schwer ins Gewicht gefallen und haben es damit vielen Existenzgründern und Einzelunternehmern unmöglich gemacht die GmbH & Co. KG zu wählen.
Durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 5.11.2001 wurde nun der Weg für die Ltd. in Deutschland geebnet. Seitdem ist es möglich die Ltd. statt der GmbH zu gründen und diese als Komplementär, also Vollhafter vor die Einzelperson (KG) zu stellen. Die Gründungskosten sind somit auch auf ein Minimum gesunken. Die Ltd. & Co. KG wird in das deutsche Handelsregister eingetragen und zählt als Kommanditgesellschaft und unterliegt somit auch deutschem Recht und Steuerrecht.
Leistungsübersicht
Das Komplett-Paket beinhaltet alle wichtigen Leistungen:
Folgende Unterlagen werden im Original übergeben:
Ihre Vorteile
Folgejahr
Folgende Kosten entstehen im Folgejahr:
Komplettpreis ab dem 2. Jahr: 580,- EUR
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