Gründung von EU-Gesellschaften
EU-Gesellschaften bieten Firmengründern, die innerhalb der EU ansässig sind und innerhalb der EU geschäftlich aktiv werden möchten, erhebliche Vorteile gegenüber deutschen Gesellschaftsformen wie Personengesellschaften (e.K., OHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG).
Die Gründung erfolgt innerhalb von wenigen Stunden bzw. Tagen und es wird entweder kein oder nur ein geringes Stammkapital benötigt (ab 1,- EUR möglich). Eine Notarpflicht zur Registrierung der Gesellschaft wie in Deutschland besteht nicht.
Gesellschafter und Geschäftsführer können ausländische Personen sein und auch ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, also ausländische Gesellschaft mit deutsche Funktionäre. Durch die Niederlassungsfreiheit kann die jeweilige EU-Gesellschaft innerhalb des gesamten EU Raumes uneingeschränkt tätig werden.
Die Gründung einer irischen Limited, die in Deutschland als „Niederlassung“ oder als „Ltd. & Co. KG“ im Handelsregister eingetragen wird, ist eine preiswerte Alternative gegenüber den deutschen Rechtsformen (UG, GmbH oder GmbH & Co. KG). Mit der Gründung einer „Ltd. & Co. KG“ hat man zudem steuerliche Vorteile und es handelt sich dabei um eine deutsche Rechtsform. Die Besteuerung der Gewinne findet ausschließlich in Deutschland statt, da die Limited in Irland weder Umsätze noch Gewinne erwirtschaften wird.