Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss mit der Axantra Consult Ltd. – nachfolgend AC genannt – und Unternehmen sowie Verbrauchern (Vertragspartner) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner erkennt AC nicht an, es sei denn, AC hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Es gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. AC weist ausdrücklich darauf hin, dass das Leistungsangebot von AC, wie auch Newsletter, Infobroschüren, Vertragsunterlagen ausschließlich des Endverbrauchers bzw. den direkten Firmengründer oder auch autorisierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Die Leistungsanforderung von Zwischenhändlern, Vermittlern oder sonstigen Drittpersonen oder Drittunternehmen, die die Leistungen von AC nicht in Eigeninteresse erfragen bzw. insbesondere von Mitbewerbern, ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Strafe in Höhe von 15.000,- EUR pro Einzelfall fällig, die an AC zu leisten ist. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an AC zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. AC kooperiert mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Corporate Service Provider (CSP) in unterschiedlichen Jurisdiktionen, um die Gründung und Verwaltung der jeweiligen Gesellschaft zu gewährleisten. Diesbezüglich werden die Daten des Mandanten an den jeweiligen Kooperationspartner weitergeleitet und zum Zwecke der Firmengründung und Verwaltung verarbeitet. AC ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der KYC-Richtlinie von allen Funktionären der Gesellschaft eine beglaubigte Kopie vom Personalausweis/Reisepass und einen aktuellen Wohnsitznachweis zu verlangen. Es werden weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche Angelegenheiten fallen nicht unter den Zuständigkeitsbereich und werden von AC auch nicht angeboten. Der Vertragspartner hat persönlich dafür Sorge zu tragen, dass seine Bilanzen, BWA, Steuererklärungen, etc. ordnungsgemäß erstellt und pünktlich bei den zuständigen Behörden (Handelsregister, Finanzamt) eingereicht werden. Die Beratung durch AC beschränkt sich ausschließlich auf die jeweilige Firmengründung und dessen ordnungsgemäße Verwaltung.


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass AC einen Antrag des Interessenten schriftlich, per Fax oder mittels Computer und Datenleitung, insbesondere E-Mail, durch eine Auftragsbestätigung annimmt. Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von AC maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.


3. Zahlung

Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung vor Lieferungen der Leistungen durch AC ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Projektpauschalen und Tagessätze werden vor Auftragsbeginn fällig. Für kostenpflichtige Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Fakturierung der Leistungen erfolgt über unsere Zahlungsabwicklungs-Gesellschaft „Profidio Limited“.


4. Haftung

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, hauptsächlich wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.

AC haftet nur für Schäden, sofern ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Im Falle einer leichten fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten oder Kardinalpflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens allerdings bis zu einem Schaden in Höhe der Hälfte von der vereinbarten und bezahlten Projektpauschale/Gesamtpreis der Waren und Dienstleistung, die durch AC in der Auftragsbestätigung genannt wurden. Bei Computer-Software sowie Datenübertragung über World Wide Web können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. AC kann deshalb einen absoluten fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen.

AC haftet daher nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Fehler bei Datenübertragungen oder fehlerhafter Übertragung von E-Mails. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens AC. Sofern der Vertragspartner AC mit der Erstellung und Einreichung von Bilanzen beauftragt, kann AC nicht für unvollständig und/oder verspätet übertragene Daten haftbar gemacht werden, sofern der Vertragspartner die Daten für die Erstellung der Bilanz bzw. Nullbilanz unvollständig oder verspätet an AC übermittelt. AC haftet nicht für verspätet zugestellte Briefe. Eingehende Post wird mindestens einmal pro Monat an die vom Kunden benannte Anschrift versandt.


5. Kündigung

Der Vertrag wird für die in der Auftragsbestätigung genannte Zeit geschlossen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für die AC primär dann vor, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt ferner vor, wenn der Vertragspartner Dienstleistungen verlangt, die gegen die guten Sitten verstoßen. AC leistet keine Beratung zur Steuerhinterziehung. AC behält sich ebenfalls das Recht vor, bei illegal anmutenden Aktivitäten des Mandanten das Treuhandverhältnis zu kündigen sowie die Verwaltungstätigkeiten einzustellen. Auch bei treuhänderisch gegründeten Gesellschaften ist der Mandant für die rechtzeitige Erstellung von Steuererklärungen sowie für die Zahlung der Steuern verantwortlich. Eine Kündigung bzw. Stornierung des Auftrages durch den Vertragspartner ist nur dann möglich, wenn AC für den Vertragspartner noch nicht tätig geworden ist (nur B2C). In diesem Falle berechnet AC für den entgangenen Auftrag eine Gebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes. Sobald AC den erteilten Auftrag teilweise oder zur Gänze durchgeführt hat, ist eine Stornierung nicht mehr möglich, auch nicht, wenn AC nur Teilleistungen erbracht hat oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigt. Das trifft insbesondere zu, wenn AC die Kundendaten an den Vertragspartner/Bank übermittelt hat.

AC ist berechtigt, jederzeit den Vertrag, insbesondere den Verwaltungssitz (Registered Office) sowie anderen Dienstleistungen wie Treuhandverhältnisse zu kündigen, wenn AC darüber Erkenntnis erlangt, dass der Vertragspartner Geschäften nachgeht, die zumindest in einem Land untersagt sind oder Geschäfte betreibt, die gegen die guten Sitten verstoßen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass AC keinen Nachweis darüber zu erbringen hat, dass dieses Verdachtsmoment tatsächlich begründet ist. Des Weiteren kann AC einen Schadenersatz von bis zu 50.000,- EUR (fünfzigtausend) anfordern, sofern die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, vorwiegend der Verwaltungssitz (Registered Office) und der Treuhandservice für illegale Geschäfte missbraucht wurden und dadurch die Adresse des Verwaltungssitzes sowie der Name des Treuhänders negativ behaftet sind. Für die Kündigung des Vertrages bei Erbringung des Verwaltungssitzes (Registered Office) bedarf es keinen besonderen Grund und ist daher jederzeit durch AC möglich. Das geltend machen von höheren Ansprüchen ist nicht möglich, da der Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages informiert wurde, dass die Kündigung seitens AC hinsichtlich u. a. des registrierten Verwaltungssitzes (Registered Office), sowie grundsätzlich weiteren Dienstleistungen möglich ist. Des Weiteren ist AC berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger zu Wirkung kündigen, wenn der Authentication Code an den Mandanten übergeben wird, da AC in diesem Falle keine Kontrolle mehr über die Firma hat. Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren für die Betreuung ist ausgeschlossen und wird als Schadenersatz einbehalten.


6. Mängelansprüche

AC haftet nicht für Aussagen, die durch den Gesetzgeber durch neue Verordnungen, Gesetze etc. hinfällig werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das Gesellschaftsrecht, Steuerrecht oder Bankenrecht sowohl von der deutschen, als auch europäischen Rechtsprechung regelmäßig geändert und/oder angepasst wird.


7. Lieferung

AC ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner diese innerhalb einer angemessenen Frist abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse, Insolvenz oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten von AC – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird AC für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird AC den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen AC auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung von AC seitens ihrer Vorlieferanten ist AC von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Dienstleistungen getroffen und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat.

Eintragungszertifikate und Handelsregisterauszüge können erst nach der Registrierung (Handelsregisternummer) erstellt werden und können bis zur Ausstellung mehrere Tage dauern. Für Verzögerungen kann AC keine Gewährleistung übernehmen. Die gegründeten Gesellschaften bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AC. Die Verlängerungsgebühren (Domizil, Treuhandverträge, Secretary) müssen mind. einen Monat vor Fälligkeit beglichen werden und sind immer ein Jahr im Voraus zu leisten. Ist dies nicht der Fall, behält sich AC und/oder die Gründungskanzlei und/oder der Treuhänder das Recht vor, die Gesellschaft zurückzunehmen und als Shelf Company zu veräußern oder von den Service-Dienstleistungen zurückzutreten. In Standard-Gründungspaketen ist die Eintragung von maximal drei natürlichen Personen als Funktionäre möglich. Die Eintragung weiterer oder juristischer Personen kann nach vorheriger Prüfung durch AC kostenpflichtig erfolgen.

AC hat das Recht nach vorheriger Ankündigung den Verwaltungssitz (Registered Office) zu verlegen. Die Verlegung muss dem Vertragspartner eine Woche vorher angekündigt werden. Der Vertragspartner kann die Verlegung zustimmen oder verweigern. Verweigert er die Verlegung, so wird der Vertragspartner sich selbst um einen neuen Verwaltungssitz (Registered Office) bemühen. AC kann in diesem Falle nicht haftbar gemacht und rechtlich belangt werden. Vor der Firmenregistrierung und für die Erbringung von gewissen Leistungen ist AC nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, eine Identitätsüberprüfung aller Funktionäre (Gesellschafter, Geschäftsführer, Endbegünstigen) durchzuführen. Hierfür muss von jedem Funktionär eine amtlich beglaubigte Kopie vom Reisepass und Personalausweis, sowie von einem Wohnsitznachweis an AC übermittelt werden.


8. Nachbesserung

Unsere Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe der Vertragspartner ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Vertragspartners bestehen, so ist AC zur Nachbesserung berechtigt.


9. Leistungsstörungen

Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. AC kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.

AC kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.


10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Dienstleistung bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die AC aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum von AC. AC ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.


11. Datenschutz

AC weist darauf hin, dass firmenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. AC ist berechtigt, die Bestandsdaten ihrer Vertragspartner zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertragszwecks, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und sofern der Kunde dieser Verwendung seiner Daten nicht widerspricht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner durch die Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln, wenn nicht im Auftrag andere Regelungen getroffen worden sind. An allen durch die Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Verträge, Entwürfe etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Dies gilt insbesondere auch für die Bereitstellung von Informationen und Broschüren. Diese sind nicht übertragbar und gelten ausschließlich für den Vertragspartner selbst. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Sollte der Vertragspartner innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss selbst oder aber über Drittpersonen oder Drittunternehmen in Wettbewerb zu AC treten, wird eine Strafe von 15.000,- EUR fällig. Das Recht auf geltend machen eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.


12. Verlässlichkeit von Dokumenten

AC verlässt sich, bei vom Auftraggeber erteilten Auskünften und ausgehändigten Dokumenten, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Auftraggeber stellt AC von sämtlichen, ggf. aus der Unrichtigkeit von Angaben resultierenden Ansprüchen frei. In keinem Fall haftet AC wegen in ihren Konzeptionen oder Werbeaussagen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt AC bereits jetzt von jeglicher diesbezüglichen Haftung frei, dies gilt auch hinsichtlich etwaiger AC entstehenden Schadenersatzverbindlichkeiten und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung.


13. Benutzung dieser Webseite

Texte, Bilder, Grafiken sowie alle anderen von AC zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen gegebenenfalls dem Urheberrecht und anderen geistigen Eigentumsrechten von Drittanbietern. Diese Inhalte dürfen weder kopiert noch verändert oder an andere Websites versendet werden. Durch die Nutzung von URLs erhält der Benutzer keine Rechte an geistigem Eigentum oder Lizenzen.


14. Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen AC und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht von United Kingdom unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen.

Bei Exportgeschäften gelten zusätzlich die internationalen Regeln über die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln (Incoterms). Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist United Kingdom. Ferner ist AC berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitz sowie die Vertragspartner auch am Ort Ihrer ordnungsgemäßen Niederlassung zu verklagen. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in United Kingdom hat oder Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort London.


15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingung bestehen.

Die AGB für „Kontoeröffnungen und Kartenausstellungen“ finden Sie unter: AGB Kontorichtlinien