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Für die Firmengründung werden nur einen Gesellschafter (Shareholder) und einen Direktor (Director) benötigt. Beide Positionen kann von derselben Person besetzt werden. Darüber hinaus können Treuhänder (Nominees) als Gesellschafter und Direktor zur Verfügung gestellt werden, um die Diskretion des Besitzers zu erhalten. Die Funktionäre müssen nicht auf Dominica ansässig sein und es gibt keine Bedingung bezüglich ihrer Nationalität. Alle Funktionäre können entweder juristische oder natürliche Personen sein. Weder Aktionärsversammlungen, noch Direktorensitzungen müssen abgehalten werden. Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung sind die einzigen Dokumente, die in öffentlicher Aufzeichnung gehalten werden müssen. Bei Bestellung eines Treuhandgesellschafters (Nominee Shareholder) werden die Aktien der Gesellschaft durch den Treuhänder gehalten. Somit ist für den eigentlichen Firmeninhaber die volle Anonymität gewährleistet. Die Dominica Offshore IBC bezahlt keine Steuern, außer der Regierungslizenzgebühr in Höhe von 100,- USD. Jährliches Berichtswesen wie z. B. Buchhaltung und Bilanzierung sind nicht erforderlich. Firmenbücher müssen nicht geführt werden und es gibt kein Erfordernis für eine Buchprüfung. Im Wesentlichen ist eine Dominica Offshore IBC eine vollständig steuerfreie Kapitalgesellschaft. Das Gesetz sieht vor, dass alle Steuerbefreiungen für eine Dominica Offshore IBC über einen Zeitraum von zwanzig Jahren vom Gründungszeitpunkt an in Kraft trifft.
inkl. Handelsregister Eintragungsgebühr Folgende Unterlagen werden inkl. Beglaubigung und Apostille übergeben:
Komplettpreis (einmalig): 1.700,- EUR |
Dominica Offshore IBC

Die Dominica Offshore IBC (International Business Company) ist nach der Rechtsform eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine international rechtsfähige juristische Person und kann auf der ganzen Welt tätig sein. Die Endung der Rechtsform kann frei gewählt werden, wie z. B. Ltd., Inc., Corp., N.V., GmbH, S.A., PLC, LLC, usw.