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Für die Firmengründung werden nur einen Gesellschafter (Shareholder) und einen Direktor (Director) benötigt. Beide Positionen kann von derselben Person besetzt werden. Darüber hinaus können Treuhänder (Nominees) als Gesellschafter und Direktor zur Verfügung gestellt werden, um die Diskretion des Besitzers zu erhalten. Die Funktionäre müssen nicht auf British Virgins Islands ansässig sein und es gibt keine Bedingung bezüglich ihrer Nationalität. Alle Funktionäre können entweder juristische oder natürliche Personen sein. Weder Aktionärsversammlungen, noch Direktorensitzungen müssen abgehalten werden. Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung sind die einzigen Dokumente, die in öffentlicher Aufzeichnung gehalten werden müssen. Bei Bestellung eines Treuhandgesellschafters (Nominee Shareholder) werden die Aktien der Gesellschaft durch den Treuhänder gehalten. Somit ist für den eigentlichen Firmeninhaber die volle Anonymität gewährleistet.
inkl. Handelsregister Eintragungsgebühr Folgende Unterlagen werden inkl. Beglaubigung und Apostille übergeben:
Komplettpreis (einmalig): 2.400,- EUR |
British Virgin Islands

Die British Virgins Islands Offshore IBC (International Business Company) ist nach der Rechtsform eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine international rechtsfähige juristische Person und kann auf der ganzen Welt tätig sein. Die Endung der Rechtsform muss mit Ltd., Inc. oder S.A. enden.