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Mit dieser Banklizenz können Sie (fast) alle Bankdienstleistungen anbieten, wie bei einer B-Lizenz (ohne Filialen). Der Vorteil gegenüber einer B-Lizenz ist, dass die Gründungs-/Lizenzkosten weitaus günstiger sind und es müssen keine Kapitalnachweise oder Einlagen gegenüber der Zentralbank vorgelegt werden. Eine Neuseeland Offshore Bank (die juristisch korrekte Bezeichnung ist: „Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Bankdienstleistungen gemäß Bankengesetz Neuseeland“), kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen weltweit Bankdienstleistungen anbieten ohne Einschränkung der Kundenzahl, der Höhe der Einlagen oder der Anzahl der Währungen. Um die bestmöglich Steueroptimierung erzielen zu können, wird eine Offshore-Gesellschaft (z. B. eine Hong Kong Ltd.) als Gesellschafter (Shareholder) der Neuseeland Offshore Bank installiert, damit die Besteuerung der Dividende entfällt. |
Bank & Finanz Lizenz

Auf Grund der verschärften Richtlinien durch die OECD und dadurch eingetretenen Einschränkungen in Bezug auf die Vergabe von Banklizenzen empfehlen wir Ihnen den Erwerb einer „neuseeländischen Offshore Banklizenz“.