Ltd. - Niederlassung

brd_buttonEine Limited Company (kurz "Ltd.") ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und nahezu identisch mit der GmbH in Deutschland. Die Gründung und Führung einer Ltd. ist in England jedoch weitaus einfacher, unkomplizierter und verschlingt nur einen Bruchteil der Kosten im vergleich zur deutschen GmbH.

Um in Deutschland mit einer Ltd. wie die GmbH tätig werden zu können, muss die Ltd. als "Zweigniederlassung" (selbständige Niederlassung) ins Handelsregister eingetragen werden. Die Handelsregsitereintragung ist pflicht und bei Nichterfüllung kann durch das Registergericht ein Zwangsgeld verhängt werden.

Zur Gründung einer Ltd. wird nur einen Gesellschafter (Shareholder) und einen Geschäftsführer (Director) benötigt. Beide Funktionen können durch eine oder mehrere Personen bekleidet werden. Die Funktionäre können auch ausländische Staatsangehörige sein und ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Das Stammkapital der Ltd. kann frei gewählt werden und ist ab 1,- EUR möglich. Das Stammkapital muss nicht eingezahlt werden.

info_button  Die Vorteile einer "UK Ltd." im Überblick:

  • keine Haftung mit dem Privatvermögen
  • Stammkapital ab 1,- EUR möglich
  • unbürokratische Gründung ohne Notar
  • unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht
  • einfacher Neustart nach Insolvenz
  • Betriebsausgaben grosszügig absetzbar
  • hoher internationaler Bekanntheitsgrad
  • einfache Hinzunahme von Aktionären
  • einfaches Auflösen der Gesellschaft

ok_button  Das Komplett-Paket beinhaltealle wichtigen Leistungen:

inkl. Handelsregister Eintragungsgebühr 
inkl. Verwaltungssitz in England (Registered Office) 
inkl. Verwaltungssekretär (Company Secretary)
inkl. Weiterleitung der gesamten behördlichen Post per E-Mail

Folgende Unterlagen werden im Original übergeben: 

  • Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) 
  • Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association)
  • Firmensatzung (Articles of Association)
  • Aktienzertifikat (Share Certificate) 
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung (First Minutes of the Board) 
  • notariell beglaubigte Gründungsdokumente
  • beglaubigte deutsche Übersetzung der Gründungsdokumente
  • Entwurf und Übermittlung des Handelsregister-Anmeldungsantrages
  • Gesellschafterbeschluss zur Gründung einer Zweigniederlassung

Komplettpreis (einmalig): 760,- EUR

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