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Um in Deutschland mit einer Ltd. wie die GmbH tätig werden zu können, muss die Ltd. als "Zweigniederlassung" (selbständige Niederlassung) ins Handelsregister eingetragen werden. Die Handelsregsitereintragung ist pflicht und bei Nichterfüllung kann durch das Registergericht ein Zwangsgeld verhängt werden. Zur Gründung einer Ltd. wird nur einen Gesellschafter (Shareholder) und einen Geschäftsführer (Director) benötigt. Beide Funktionen können durch eine oder mehrere Personen bekleidet werden. Die Funktionäre können auch ausländische Staatsangehörige sein und ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Das Stammkapital der Ltd. kann frei gewählt werden und ist ab 1,- EUR möglich. Das Stammkapital muss nicht eingezahlt werden.
inkl. Handelsregister Eintragungsgebühr Folgende Unterlagen werden im Original übergeben:
Komplettpreis (einmalig): 760,- EUR |
Ltd. - Niederlassung

Eine Limited Company (kurz "Ltd.") ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und nahezu identisch mit der GmbH in Deutschland. Die Gründung und Führung einer Ltd. ist in England jedoch weitaus einfacher, unkomplizierter und verschlingt nur einen Bruchteil der Kosten im vergleich zur deutschen GmbH.