EU Gesellschaften: einfach und unbürokratisch

consulting4EU Gesellschaften bieten Firmengründer, die innerhalb der EU ansässig sind und innerhalb der EU geschäftlich aktiv werden möchten, erhebliche Vorteile gegenüber deutsche Gesellschaftsformen wie Personengesellschaften (e.K., OHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).

Die Gründung erfolgt innerhalb von wenigen Stunden bzw. Tagen und es wird entweder kein oder nur ein geringes Stammkapital benötigt. Eine Notarpflicht zur Registrierung der Gesellschaft wie in Deutschland besteht nicht.

Gesellschafter und Geschäftsführer können ausländische Personen sein und auch ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, also ausländische Gesellschaft mit deutsche Funkionäre. Durch die Niederlassungsfreiheit kann die jeweilige EU Gesellschaft innerhalb des gesamten EU Raumes uneingeschränkt tätig werden.

Besonders empfehlenswert ist die Gründung einer Gesellschaft in England oder Malta.

Die Gründung einer englischen Ltd., die in Deutschland als "Niederlassung" oder als "Ltd. & Co. KG" im Handelsregister eingetragen wird, ist eine preiswerte Alternative gegenüber der deutsche Rechtsformen (GmbH oder GmbH & Co. KG).

Steuerliche Vorteile bietet vorallem die Gründung einer Malta Ltd. Durch die Tax-Return Regelung wird auf dem gesamten Gewinn der Gesellschaft nur 5% an Steuern erhoben. Wie das möglich ist, erklären wir Ihnen gern.